Rechtzeitig die Erben bestimmen

Wer erbt und wer nicht, das ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgelegt. Das Gesetz unterteilt die Verwandten eines Erblassers in sogenannte Erbenordnungen, wodurch die Erbfolge bestimmt wird. Erst ein Testament kann diese Erbfolge in Teilen durchbrechen.

Ein solches Testament ist dann sinnvoll, wenn Sie mit den gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden sind, wenn beispielsweise nachgeordnete Verwandte oder Freunde beim Erbe ebenfalls berücksichtigt werden sollen.

Schreiben Sie das Testament am besten von Hand, unterschreiben Sie es und geben Sie auch Datum und Ort an.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet in einer Broschüre zum Thema Erben und Vererben zahlreiche Informationen zum Erbrecht an.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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