Erste Schritte im Trauerfall

Was tun, wenn ein Mensch verstirbt?

Mit Eintreten des Todes müssen einige Dinge in die Wege geleitet werden, abhängig von dem Ort, an dem sich der Verstorbene befindet. Stirbt ein Mensch im häuslichen Umfeld, dürfen Sie gerne einen Moment innehalten. Rufen Sie im Anschluss daran einen Arzt, am besten den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117).

Der Arzt stellt den Tod fest und einen Totenschein aus. Im Anschluss daran ist keine Eile geboten, Sie können ruhig bei dem Verstorbenen sitzen und Zeit mit ihm verbringen.

Verständigen Sie uns unter Tel. 03741-48 004, sobald Sie sich dazu in der Lage sehen. Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar und werden von dem Moment an all unsere Empathie und Erfahrung in Ihren Dienst stellen.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, wird der Arzt vor Ort verständigt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie ein erstes Mal Abschied nehmen konnten.

Diese Unterlagen benötigen wir

Wir stehen ab dem Moment zu Ihrer Verfügung, ab dem Sie uns brauchen. Halten Sie bitte neben dem Totenschein möglichst den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Auch die Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls die Vorsorgeunterlagen des Verstorbenen sind hilfreich, um erste Formalitäten zu regeln.

Welche Dokumente sind – neben dem Totenschein – erforderlich?

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungspolicen
  • Ggf. Unterlagen zur Bestattungsvorsorge
  • Ledige Personen: Geburtsurkunde
  • Verheiratete Personen: Heiratsurkunde/Stammbuch
  • Geschiedene Personen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk
  • Verwitwete Personen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartner, Witwenrentennummer und Altersrentennummer
Nach Oben scrollen
Mehr erfahren!
03741/48004